Evaluation des Gewaltschutzgetzes
Gegenstand des Projektes
Das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei
Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung
der Ehewohnung bei Trennung trat zum 1.1.2026 in Kraft. Seine Auswirkungen
sollen durch eine zeitnahe Begleitforschung evaluiert werden.Durch
diese Untersuchung soll ein Überblick über die Bewährung
der Gesetze und die Erfahrungen der Praxis mit den Neuregelungen
gewonnen werden. Zielsetzung des Forschungsvorhabens ist demnach
nicht nur die Untersuchung der Veränderungen des § 1361
b BGB, sondern auch die Wirksamkeit der neuen Regelungen zum Gewaltschutz
insgesamt, die auch Lebenspartnerschaften und andere Haushalte einschließen.
Dabei werden sowohl Unterschiede in der Rechtsprechung zwischen
alter und neuer Regelung des § 1361 b BGB untersucht, als auch
Unterschiede zwischen den Regelungen (z.B. Lebenspartnerschaftsgesetz
und § 1361 b BGB).
Dabei werden Grundinformationen zur aktuellen Rechtspraxis erhoben,
wie z.B.: Anzahl und Umfang der Verfahren, Beschreibung der Antragsteller
und Antragsgegner und deren Lebenssituation. Einen weiteren Schwerpunkt
dieser Analyse bildet die Begründung des Antrages auf Wohnungszuweisung,
Wegweisung etc.
Ziel ist es, den gesamten Verfahrensverlauf zu dokumentieren und
den Interpretationsrahmen der Gerichte zu eruieren. Gibt es beispielsweise
Unterschiede zwischen Entscheidungen, in denen Kinder mit betroffen
sind, im Vergleich zu solchen Verfahren die nur (Paar-) Beziehungs-/Partnerschaftskonflikte
betreffen? Welche weiteren Einflussfaktoren können für
die Entscheidung herangezogen werden?
Methodisches Vorgehen
Aktenanalyse
Die Erhebung soll anhand einer Analyse von einschlägigen Gerichtsakten
sowie der Befragung von Experten und einer ergänzenden Befragung
von Betroffenen durchgeführt werden.
In die Gerichtsaktenanalyse werden Anträge der Antragsteller,
Erwiderungen der Antragsgegner sowie Beschlussprotokolle bei ca.
150 Amtsgerichten in 6 ausgewählten Bundesländern einbezogen.
Expertenbefagung
Zusätzlich werden alle am Verfahren beteiligten oder in anderer
Weise mit entsprechenden Gewalttaten befassten Expertengruppen befragt.
Betroffenenbefragung
Den dritten Baustein dieser Untersuchung wird eine Befragung der
Betroffenen sowie der Antragsgegner(innen) bilden. Einbezogen werden
250 von Gewalthandlungen betroffene Frauen und Männer sowie
100 Antragsgegner(innen).
Das ifb hat bereits bei der
Untersuchung über die Zuweisung einer Ehewohnung (§ 1361
b BGB alte Fassung) bei Getrenntleben mitgewirkt. So wird es möglich
sein, eine direkte Vergleichsanalyse durchzuführen.
Projektinfo
Auftraggeber: Bundesministerium der Justiz
Laufzeit: 11/2002 bis 2/2004
Projektleitung: Dr.
Marina Rupp (Tel. 0951/96525-27)
Projektbearbeitung: Dr.
Ruth Limmer, Dipl.-Psych.
Rotraut Oberndorfer, Ass. Anja Grosa, Dipl. Soz.-Päd. Melanie
Mengel
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