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Wege aus der häuslichen Gewalt
Gegenstand des Projektes
Dieses Projekt dient der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung
eines Modellversuchs, den das Bayerische Staatsministeriums für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen durchführt. Ziel
dieses Modellversuchs ist die Verbesserung der Beratungssituation
von Opfern häuslicher Gewalt durch die Unterstützung vorhandener
Beratungseinrichtungen. Für die Dauer von 16 Monaten wird dazu
in bestehenden Beratungseinrichtungen die Beratungskapazität
für Fragen im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz aufgestockt.
Da Frauenhäuser über besondere Erfahrung und fachliche
Qualifikation (z.B. in Sicherheitsfragen) für die Beratung
von Opfern häuslicher Gewalt verfügen und bereits ambulante
Beratung anbieten, sind sie als Projektträger besonders geeignet.
Im Rahmen des Modellprojekts sollen zudem fachliche, organisatorische
und finanzielle Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Beratung
nach dem Gewaltschutzgesetz geklärt werden.
Die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts bezieht sich
zunächst auf die Fragestellung, welcher Bedarf durch die Beratungsstelle
auf welche Art und Weise gedeckt wird. Weitergehendes Ziel ist die
Entwicklung von Leitlinien für einen effektiven Schutz von
Betroffenen in Form einer Handreichung für Beratungseinrichtungen,
Polizei und Justiz.
Teilprojekt 1: Wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes
Im Rahmen des Modellprojekts werden die Personalkapazitäten
in externen Beratungsstellen von sechs bayerischen Frauenhäusern
zeitlich befristet aufgestockt. Diese Beratungsstellen und das jeweils
zugehörige Frauenhaus werden in die wissenschaftliche Begleitung
einbezogen, zwei bis drei weitere bayerische Frauenhäuser nehmen
als kleine Vergleichsgruppe an der Studie teil. Die wissenschaftliche
Begleitung umfasst eine umfangreiche Datenerhebung, die quantitative
und qualitative Elemente verbindet.
Erfassung des Beratungsanfalls in allen bayerischen Frauenhäusern
und Notrufen
Für die Laufzeit des Projekts wird an allen bayerischen Frauenhäusern
und Notrufen (letztere fakultativ) eine einfache Statistik über
(ambulante) Beratungen geführt, um einen generellen quantitativen
Überblick über das Beratungsgeschehen im Zusammenhang
mit dem GewSchG zu erhalten.
Erfassung der Arbeit der Beratungsstellen
durch einen Erhebungsbogen
Um Umfang und inhaltliche Aspekte der geleisteten Beratungstätigkeit
darzulegen, wird die Arbeit der Beratungsstellen dokumentiert. Hierzu
wird jede qualifizierte ambulante Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
mit Hilfe eines standardisierten und differenzierten Instruments
erfasst. Erhoben werden zum einen Merkmale der beratenen Opfer von
Gewalt und der Gewaltbeziehung, zum anderen Merkmale der Beratung.
Neben inhaltlichen Aspekten sind dies auch organisatorische und
prozessuale Charakteristika. Die Erhebung erfolgt während der
gesamten Projektlaufzeit.
Erfassung der strukturellen Rahmenbedingungen
Nachdem in den einzelnen Modellstandorten teilweise sehr unterschiedliche
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind, sollen diese Besonderheiten
entsprechend dokumentiert und in der Auswertung des Projekts berücksichtigt
werden. Basis für diese Deskriptionen sind u.a. die Sachstands-
und Jahresberichte der entsprechenden Frauenhäuser.
Qualitative Befragungen
Ergänzend zu den standardisierten Erhebungen ist es notwendig,
die Arbeit der Modellberatungsstellen aus unterschiedlichen Perspektiven
qualitativ zu bewerten. Hierzu werden leitfadenbasierte Interviews
mit verschiedenen Beteiligten bzw. Experten durchgeführt.
Auswertung, Feedback und Dokumentation
Die aus den verschiedenen Quellen erzielten Erkenntnisse werden
in Besprechungsrunden an alle beteiligten Stellen zurückgegeben,
so dass ggfs. weitere Verbesserungsschritte unternommen werden können,
und zwar sowohl hinsichtlich der Kooperation wie auch hinsichtlich
der konkreten Gestaltung des Beratungsangebotes.
Teilprojekt 2: Entwicklung einer Handreichung
für die Beratungspraxis
Aus den bisherigen Arbeiten im Themengebiet ergeben sich zwei grundlegende
Erkenntnisse: Erstens ist das Gewaltschutzgesetz sehr komplex und
stellt damit hohe Anforderungen an die Beratung. Zweitens sind durch
den Beratungsanlass selbst, d.h. seiner Problematik und seiner Dynamik,
spezielle Bedingungen vorgegeben, denen im Interesse der Betroffenen
Rechnung getragen werden muss. Beispielsweise erfordert es oftmals
eine längere Zeit und mehrere Anläufe, ehe sich Betroffene
aus einer Gewaltbeziehung lösen können.
Daher hat sich das Modellprojekt als zweiten Arbeitsschritt zum
Ziel gesetzt, eine Handreichung für die Beratungspraxis zu
entwickeln, die sowohl wesentliche Inhalte des Gewaltschutzes als
auch deren Beratungssetting und deren Ablauf etc. enthält.
Das breit gefächerte Themenspektrum wird gemeinsam mit den
Beraterinnen der Modellberatungsstellen, dem fachlichen Beirat des
Modellprojektes und weiteren Expert(inn)en entwickelt. Der Leitfaden
soll zu Beginn des Jahres 2006 zur Verfügung stehen.
Projektinfo
Auftraggeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen
Gesamtlaufzeit: 9/2003 bis 12/2005
Projektleitung: Dr.
Marina Rupp (Tel. 0951/96525-27)
Projektbearbeitung:
Teilprojekt 1: Begleitung des Modellprojektes:
Adelheid Smolka (Tel. 0951/ 96525-19) Teilprojekt 2: Entwicklung
der Handreichung: Dr. Ruth
Limmer (Tel. 0951/96525-26)
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