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Wege aus der häuslichen Gewalt

Dieses Projekt dient der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung eines Modellversuchs, den das Bayerische Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen durchführt. Ziel dieses Modellversuchs ist die Verbesserung der Beratungssituation von Opfern häuslicher Gewalt durch die Unterstützung vorhandener Beratungseinrichtungen. Für die Dauer von 16 Monaten wird dazu in bestehenden Beratungseinrichtungen die Beratungskapazität für Fragen im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz aufgestockt. Da Frauenhäuser über besondere Erfahrung und fachliche Qualifikation (z.B. in Sicherheitsfragen) für die Beratung von Opfern häuslicher Gewalt verfügen und bereits ambulante Beratung anbieten, sind sie als Projektträger besonders geeignet. Im Rahmen des Modellprojekts sollen zudem fachliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz geklärt werden.
Die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts bezieht sich zunächst auf die Fragestellung, welcher Bedarf durch die Beratungsstelle auf welche Art und Weise gedeckt wird. Weitergehendes Ziel ist die Entwicklung von Leitlinien für einen effektiven Schutz von Betroffenen in Form einer Handreichung für Beratungseinrichtungen, Polizei und Justiz.

Im Rahmen des Modellprojekts werden die Personalkapazitäten in externen Beratungsstellen von sechs bayerischen Frauenhäusern zeitlich befristet aufgestockt. Diese Beratungsstellen und das jeweils zugehörige Frauenhaus werden in die wissenschaftliche Begleitung einbezogen, zwei bis drei weitere bayerische Frauenhäuser nehmen als kleine Vergleichsgruppe an der Studie teil. Die wissenschaftliche Begleitung umfasst eine umfangreiche Datenerhebung, die quantitative und qualitative Elemente verbindet.
Erfassung des Beratungsanfalls in allen bayerischen Frauenhäusern und Notrufen
Für die Laufzeit des Projekts wird an allen bayerischen Frauenhäusern und Notrufen (letztere fakultativ) eine einfache Statistik über (ambulante) Beratungen geführt, um einen generellen quantitativen Überblick über das Beratungsgeschehen im Zusammenhang mit dem GewSchG zu erhalten.

Erfassung der Arbeit der Beratungsstellen durch einen Erhebungsbogen
Um Umfang und inhaltliche Aspekte der geleisteten Beratungstätigkeit darzulegen, wird die Arbeit der Beratungsstellen dokumentiert. Hierzu wird jede qualifizierte ambulante Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz mit Hilfe eines standardisierten und differenzierten Instruments erfasst. Erhoben werden zum einen Merkmale der beratenen Opfer von Gewalt und der Gewaltbeziehung, zum anderen Merkmale der Beratung. Neben inhaltlichen Aspekten sind dies auch organisatorische und prozessuale Charakteristika. Die Erhebung erfolgt während der gesamten Projektlaufzeit.

Erfassung der strukturellen Rahmenbedingungen
Nachdem in den einzelnen Modellstandorten teilweise sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind, sollen diese Besonderheiten entsprechend dokumentiert und in der Auswertung des Projekts berücksichtigt werden. Basis für diese Deskriptionen sind u.a. die Sachstands- und Jahresberichte der entsprechenden Frauenhäuser.

Qualitative Befragungen
Ergänzend zu den standardisierten Erhebungen ist es notwendig, die Arbeit der Modellberatungsstellen aus unterschiedlichen Perspektiven qualitativ zu bewerten. Hierzu werden leitfadenbasierte Interviews mit verschiedenen Beteiligten bzw. Experten durchgeführt.

Auswertung, Feedback und Dokumentation

Die aus den verschiedenen Quellen erzielten Erkenntnisse werden in Besprechungsrunden an alle beteiligten Stellen zurückgegeben, so dass ggfs. weitere Verbesserungsschritte unternommen werden können, und zwar sowohl hinsichtlich der Kooperation wie auch hinsichtlich der konkreten Gestaltung des Beratungsangebotes.


Teilprojekt 2: Entwicklung einer Handreichung für die Beratungspraxis

Aus den bisherigen Arbeiten im Themengebiet ergeben sich zwei grundlegende Erkenntnisse: Erstens ist das Gewaltschutzgesetz sehr komplex und stellt damit hohe Anforderungen an die Beratung. Zweitens sind durch den Beratungsanlass selbst, d.h. seiner Problematik und seiner Dynamik, spezielle Bedingungen vorgegeben, denen im Interesse der Betroffenen Rechnung getragen werden muss. Beispielsweise erfordert es oftmals eine längere Zeit und mehrere Anläufe, ehe sich Betroffene aus einer Gewaltbeziehung lösen können.
Daher hat sich das Modellprojekt als zweiten Arbeitsschritt zum Ziel gesetzt, eine Handreichung für die Beratungspraxis zu entwickeln, die sowohl wesentliche Inhalte des Gewaltschutzes als auch deren Beratungssetting und deren Ablauf etc. enthält. Das breit gefächerte Themenspektrum wird gemeinsam mit den Beraterinnen der Modellberatungsstellen, dem fachlichen Beirat des Modellprojektes und weiteren Expert(inn)en entwickelt. Der Leitfaden soll zu Beginn des Jahres 2006 zur Verfügung stehen.

Projektinfo

Auftraggeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Gesamtlaufzeit: 9/2003 bis 12/2005
Projektleitung: Dr. Marina Rupp (Tel. 0951/96525-27)
Projektbearbeitung:
Teilprojekt 1: Begleitung des Modellprojektes: Adelheid Smolka (Tel. 0951/ 96525-19) Teilprojekt 2: Entwicklung der Handreichung: Dr. Ruth Limmer (Tel. 0951/96525-26)