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Beratung und Begleitung im Kontext häuslicher Gewalt und Stalking: ifb-Fortbildungsmodule für Fachkräfte

 


Mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes, das am 1.1.2026 in Kraft getreten ist, verbindet der Gesetzgeber das Ziel, die rechtliche Situation von Betroffenen von Gewalt zu verbessern. Das Bundesministerium der Justiz beauftragte das ifb mit einer breit angelegten Begleitforschung, die Anfang 2005 abgeschlossen wurde. Im Rahmen der Begleitforschung wurden mehr als 2.400 Gerichtsakten von Gewaltschutzverfahren ausgewertet. Anhand von qualitativen Interviews sowie standardisierter Befragungen wurden die Erfahrungen von Fachkräften aller Professionen, die mit entsprechenden Fällen befasst sind, einbezogen. Zudem wurden Opfer von Gewalt sowie Antragsgegner(innen) detailliert zum Umgang mit ihrer Situation unter der neuen Gesetzgebung befragt. Die drei Datenquellen zeigen deutlich, in welchen Zusammenhängen die neue Gesetzgebung erfolgreich umgesetzt wurde. Sie legen aber auch offen, in welchen Fällen und Kontexten das Gesetz noch unzureichend umgesetzt oder missverstanden wird. Damit bieten die Daten eine ideale Grundlage für die Entwicklung praxisnaher Fortbildungsmodule für Fachkräfte, die mit Fällen häuslicher Gewalt und Stalking befasst sind, und die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten adäquat ausschöpfen möchten.


Ein interdisziplinäres Team (Jura, Soziale Arbeit, Psychologie/Psychotherapie) von Forscherinnen, die bereits an der Evaluation des Gewaltschutzgesetzes mitgearbeitet haben, ist mit der Erarbeitung der Fortbildungsmodule befasst. Dabei wird wie folgt vorgegangen:

  • Zusammenstellung von Best-Practice Beispielen sowie verbreiteter Mängel bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes:
    Ausgehend von einer breiten empirischen Basis (Aktenanalyse, Interviews mit Fachkräften sowie Interviews mit Opfern und mit Antragsgegner(inne)n) werden Beispiele für die adäquate Umsetzung der Gesetzgebung im Sinne eines Best-Practice zusammengestellt. Zudem werden verbreitete Kenntnislücken über die Anwendung der neuen Gesetzgebung oder eine unzureichende Umsetzung identifiziert.
  • Entwicklung von Fortbildungsmaterialien:
    Ausgehend von konkreten Fallbeispielen werden Materialien für Fachkräfte in der Opferberatung sowie Vertreter(innen) juristischer Professionen entwickelt, die sich im Rahmen eines Workshops oder Vortrags über die adäquate Umsetzung der Gesetzgebung fortbilden möchten.
  • Durchführung von Workshops und Vorträgen:
    Die Mitarbeiterinnen des Projekts bieten ab August 2005 Workshop für einzelne Berufsgruppen oder "Runde Tische" im Kontext häuslicher Gewalt an. Zielgruppe sind dabei in erster Linie Fachkräfte, die sich bereits mit der neuen Gesetzgebung auseinandergesetzt haben und daran interessiert sind, ihre Praxis weiter zu optimieren.

 

Das Projekt wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Laufzeit: April 2005 bis Juli 2005

Kontakt: Dr. Ruth Limmer