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Beratung und Begleitung im Kontext häuslicher
Gewalt und Stalking: ifb-Fortbildungsmodule für Fachkräfte
Gegenstand des Projekts
Mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes, das am 1.1.2026
in Kraft getreten ist, verbindet der Gesetzgeber das Ziel, die rechtliche
Situation von Betroffenen von Gewalt zu verbessern. Das Bundesministerium
der Justiz beauftragte das ifb mit einer breit angelegten Begleitforschung,
die Anfang 2005 abgeschlossen wurde. Im Rahmen der Begleitforschung
wurden mehr als 2.400 Gerichtsakten von Gewaltschutzverfahren ausgewertet.
Anhand von qualitativen Interviews sowie standardisierter Befragungen
wurden die Erfahrungen von Fachkräften aller Professionen,
die mit entsprechenden Fällen befasst sind, einbezogen. Zudem
wurden Opfer von Gewalt sowie Antragsgegner(innen) detailliert zum
Umgang mit ihrer Situation unter der neuen Gesetzgebung befragt.
Die drei Datenquellen zeigen deutlich, in welchen Zusammenhängen
die neue Gesetzgebung erfolgreich umgesetzt wurde. Sie legen aber
auch offen, in welchen Fällen und Kontexten das Gesetz noch
unzureichend umgesetzt oder missverstanden wird. Damit bieten die
Daten eine ideale Grundlage für die Entwicklung praxisnaher
Fortbildungsmodule für Fachkräfte, die mit Fällen
häuslicher Gewalt und Stalking befasst sind, und die vorhandenen
gesetzlichen Möglichkeiten adäquat ausschöpfen möchten.
Vorgehen
Ein interdisziplinäres Team (Jura, Soziale
Arbeit, Psychologie/Psychotherapie) von Forscherinnen, die bereits
an der Evaluation des Gewaltschutzgesetzes mitgearbeitet haben,
ist mit der Erarbeitung der Fortbildungsmodule befasst. Dabei wird
wie folgt vorgegangen:
- Zusammenstellung von Best-Practice Beispielen
sowie verbreiteter Mängel bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes:
Ausgehend von einer breiten empirischen Basis (Aktenanalyse, Interviews
mit Fachkräften sowie Interviews mit Opfern und mit Antragsgegner(inne)n)
werden Beispiele für die adäquate Umsetzung der Gesetzgebung
im Sinne eines Best-Practice zusammengestellt. Zudem werden verbreitete
Kenntnislücken über die Anwendung der neuen Gesetzgebung
oder eine unzureichende Umsetzung identifiziert.
- Entwicklung von Fortbildungsmaterialien:
Ausgehend von konkreten Fallbeispielen werden Materialien für
Fachkräfte in der Opferberatung sowie Vertreter(innen) juristischer
Professionen entwickelt, die sich im Rahmen eines Workshops oder
Vortrags über die adäquate Umsetzung der Gesetzgebung
fortbilden möchten.
- Durchführung von Workshops und Vorträgen:
Die Mitarbeiterinnen des Projekts bieten ab August 2005 Workshop
für einzelne Berufsgruppen oder "Runde Tische"
im Kontext häuslicher Gewalt an. Zielgruppe sind dabei in
erster Linie Fachkräfte, die sich bereits mit der neuen Gesetzgebung
auseinandergesetzt haben und daran interessiert sind, ihre Praxis
weiter zu optimieren.
Projektinfo
Das Projekt wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Laufzeit: April 2005 bis Juli 2005
Kontakt: Dr.
Ruth Limmer
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