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Wahl des Nachnamens bei der Eheschließung
Gegenstand des Projektantrags
Seit der Einführung des BGBs am 1.1.2026 war
es in Deutschland obligatorisch, dass bei der Heirat die Frau den
Namen ihres Gatten annahm. Die Zeiten, in denen der Nachname des
Mannes automatisch zum Ehe- bzw. Familiennamen wurde, sind inzwischen
vorbei. Nach heute geltendem Recht stehen Brautpaaren bei der Wahl
des Nachnamens fünf Alternativen offen:
1. Der Geburtsname des Mannes wird der Familienname.
2. Der Mann nimmt den Geburtsnamen der Frau an.
3. Seit dem 1. Eherechtsreformgesetz von 1976 ist es gesetzlich
möglich, dass ein Ehepartner nach der Heirat einen Doppelnamen
führt, bei dem die Reihenfolge von Geburts- und Gattennamen
beliebig ist. Demnach kann also entweder die Frau einen Doppelnamen
tragen oder
4. der Mann wählt einen Doppelnamen.
5. Aufgrund des Neuen Namensrecht dürfen seit 1994 beide nach
der Eheschließung so heißen wie vorher, d.h. jeder behält
einfach seinen Namen.
Studien, die nach der letzten Reform des deutschen Namensrechts
dessen Akzeptanz und empirische Relevanz untersuchten, deuteten
jedoch darauf hin, dass die angehenden Eheleute die Vielfalt der
ihnen zur Verfügung stehenden Optionen kaum nutzen und sich
bei der Namenswahl überwiegend traditionell verhalten (Matthias-Bleck
2000; Nave-Herz 1999). In den 1990er Jahren ging man davon aus,
dass bei knapp 80 % der Eheschließungen die Frau den Geburtsnamen
des Mannes annahm, bei weiteren 10 % - meistens von der Frau - ein
Doppelname gewählt wurde, lediglich 8 % die Möglichkeit
der Namenskontinuität nutzten und nur ca. 2 % den Geburtsnamen
der Frau zum gemeinsamen Nachnamen machten. Amtliche oder repräsentative
Zahlen für die Bundesrepublik, wer sich bei der Heirat wie
entscheidet, gibt es allerdings bis heute nicht.
Soziologisch interessant ist die Frage der Namensregelung insofern,
als man davon ausgehen kann, dass die betreffenden Paare eine rationale
Entscheidung treffen. Jede der oben aufgeführten Optionen hat
für die heiratswilligen Paare Vor- und Nachteile, die gegeneinander
abgewogen werden müssen: Ihren Geburtsname haben Eheschließende
zum Zeitpunkt ihrer Heirat heute durchschnittlich 30 Jahre getragen,
unter ihm haben sie i.d.R. ihre Ausbildung absolviert und sich beruflich
etabliert. Die Option der Namenskontinuität bringt es mit sich,
dass beide Partner auch nach der Heirat nichts von der Individualität
und Identität einbüßen, die durch den Geburtsnamen
zum Ausdruck gebracht wird. Andererseits kann man die Zusammengehörigkeit
und Verbindung als Ehepaar über den Nachnamen nur dokumentieren,
wenn man sich auf einen gemeinsamen Namen einigt. Die Wahl eines
Doppelnamens durch einen Partner stellt diesbezüglich gewissermaßen
einen Kompromiss dar, allerdings dürften hier mitunter aufgrund
der Länge und Komplexität der Bindestrichnamen ästhetische
Bedenken aufkommen.
Interessant ist die Wahl des Ehenamens auch insofern, als es sich
hierbei nicht um die Entscheidung einer Einzelperson sondern um
die eines Paares handelt. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass
die beiden Partner zunächst unterschiedliche Präferenzen
bezüglich der Namenswahl haben.
Das geplante Projekt basiert auf einer quantitativen schriftlichen
Befragung von Eheschließenden und soll insbesondere die folgenden
Fragestellungen untersuchen:
- Welche Namensoptionen wählen die Brautpaare? Hat sich die
Akzeptanz der Namenskontinuität bzw. des Doppelnamens für
Männer gegenüber der Anfangszeit nach der rechtlichen
Einführung erhöht?
- Haben das Alter bei der Eheschließung und die berufliche
Qualifikation und Position der Partner einen signifikanten Einfluss
auf die Wahl des Ehenamens?
- Welche Rolle spielen die Dauer der Beziehung vor der Eheschließung,
eventuelle frühere Ehen sowie die Existenz von Kindern?
- Wie begründen die Paare ihre jeweilige Entscheidung? Inwieweit
geben z.B. die durch den Geburtsnamen zum Ausdruck gebrachte Identität
und Individualität, die Dokumentationsfunktion eines gemeinsamen
Nachnamens in der Ehe, die Tradition, die für die Wahl des
Männernamens steht, sowie ästhetische Gesichtspunkte
den Ausschlag für eine bestimmte Namensoption?
- Haben die Paare die Namenswahl relativ schnell getroffen oder
war dies eher eine Frage, die längere Überlegungen und
Diskussionen erforderte? Bestand von Anfang an Einigkeit zwischen
den Partnern hinsichtlich des Ehenamens oder war dies ein konflikthaltiges
Thema? Durch welche Mechanismen (z.B. Auslosen) wird die Namenswahl
vollzogen, wenn zunächst Uneinigkeit zwischen den künftigen
Ehepartnern besteht? Sind beide Partner gleichermaßen zufrieden
mit der letztlich getroffenen Entscheidung?
Projektinfo
Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase, aktuell
wird an einem Projektantrag gearbeitet, der im Jahr 2005 bei der
DFG eingereicht werden soll.
Leitung und -bearbeitung des geplanten Projekts: Dr. Tanja Mühling
(Tel. 0951/96525-23)
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