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Wahl des Nachnamens bei der Eheschließung

 

Seit der Einführung des BGBs am 1.1.2026 war es in Deutschland obligatorisch, dass bei der Heirat die Frau den Namen ihres Gatten annahm. Die Zeiten, in denen der Nachname des Mannes automatisch zum Ehe- bzw. Familiennamen wurde, sind inzwischen vorbei. Nach heute geltendem Recht stehen Brautpaaren bei der Wahl des Nachnamens fünf Alternativen offen:
1. Der Geburtsname des Mannes wird der Familienname.
2. Der Mann nimmt den Geburtsnamen der Frau an.
3. Seit dem 1. Eherechtsreformgesetz von 1976 ist es gesetzlich möglich, dass ein Ehepartner nach der Heirat einen Doppelnamen führt, bei dem die Reihenfolge von Geburts- und Gattennamen beliebig ist. Demnach kann also entweder die Frau einen Doppelnamen tragen oder
4. der Mann wählt einen Doppelnamen.
5. Aufgrund des Neuen Namensrecht dürfen seit 1994 beide nach der Eheschließung so heißen wie vorher, d.h. jeder behält einfach seinen Namen.


Studien, die nach der letzten Reform des deutschen Namensrechts dessen Akzeptanz und empirische Relevanz untersuchten, deuteten jedoch darauf hin, dass die angehenden Eheleute die Vielfalt der ihnen zur Verfügung stehenden Optionen kaum nutzen und sich bei der Namenswahl überwiegend traditionell verhalten (Matthias-Bleck 2000; Nave-Herz 1999). In den 1990er Jahren ging man davon aus, dass bei knapp 80 % der Eheschließungen die Frau den Geburtsnamen des Mannes annahm, bei weiteren 10 % - meistens von der Frau - ein Doppelname gewählt wurde, lediglich 8 % die Möglichkeit der Namenskontinuität nutzten und nur ca. 2 % den Geburtsnamen der Frau zum gemeinsamen Nachnamen machten. Amtliche oder repräsentative Zahlen für die Bundesrepublik, wer sich bei der Heirat wie entscheidet, gibt es allerdings bis heute nicht.


Soziologisch interessant ist die Frage der Namensregelung insofern, als man davon ausgehen kann, dass die betreffenden Paare eine rationale Entscheidung treffen. Jede der oben aufgeführten Optionen hat für die heiratswilligen Paare Vor- und Nachteile, die gegeneinander abgewogen werden müssen: Ihren Geburtsname haben Eheschließende zum Zeitpunkt ihrer Heirat heute durchschnittlich 30 Jahre getragen, unter ihm haben sie i.d.R. ihre Ausbildung absolviert und sich beruflich etabliert. Die Option der Namenskontinuität bringt es mit sich, dass beide Partner auch nach der Heirat nichts von der Individualität und Identität einbüßen, die durch den Geburtsnamen zum Ausdruck gebracht wird. Andererseits kann man die Zusammengehörigkeit und Verbindung als Ehepaar über den Nachnamen nur dokumentieren, wenn man sich auf einen gemeinsamen Namen einigt. Die Wahl eines Doppelnamens durch einen Partner stellt diesbezüglich gewissermaßen einen Kompromiss dar, allerdings dürften hier mitunter aufgrund der Länge und Komplexität der Bindestrichnamen ästhetische Bedenken aufkommen.


Interessant ist die Wahl des Ehenamens auch insofern, als es sich hierbei nicht um die Entscheidung einer Einzelperson sondern um die eines Paares handelt. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass die beiden Partner zunächst unterschiedliche Präferenzen bezüglich der Namenswahl haben.


Das geplante Projekt basiert auf einer quantitativen schriftlichen Befragung von Eheschließenden und soll insbesondere die folgenden Fragestellungen untersuchen:

  • Welche Namensoptionen wählen die Brautpaare? Hat sich die Akzeptanz der Namenskontinuität bzw. des Doppelnamens für Männer gegenüber der Anfangszeit nach der rechtlichen Einführung erhöht?
  • Haben das Alter bei der Eheschließung und die berufliche Qualifikation und Position der Partner einen signifikanten Einfluss auf die Wahl des Ehenamens?
  • Welche Rolle spielen die Dauer der Beziehung vor der Eheschließung, eventuelle frühere Ehen sowie die Existenz von Kindern?
  • Wie begründen die Paare ihre jeweilige Entscheidung? Inwieweit geben z.B. die durch den Geburtsnamen zum Ausdruck gebrachte Identität und Individualität, die Dokumentationsfunktion eines gemeinsamen Nachnamens in der Ehe, die Tradition, die für die Wahl des Männernamens steht, sowie ästhetische Gesichtspunkte den Ausschlag für eine bestimmte Namensoption?
  • Haben die Paare die Namenswahl relativ schnell getroffen oder war dies eher eine Frage, die längere Überlegungen und Diskussionen erforderte? Bestand von Anfang an Einigkeit zwischen den Partnern hinsichtlich des Ehenamens oder war dies ein konflikthaltiges Thema? Durch welche Mechanismen (z.B. Auslosen) wird die Namenswahl vollzogen, wenn zunächst Uneinigkeit zwischen den künftigen Ehepartnern besteht? Sind beide Partner gleichermaßen zufrieden mit der letztlich getroffenen Entscheidung?

Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase, aktuell wird an einem Projektantrag gearbeitet, der im Jahr 2005 bei der DFG eingereicht werden soll.


Leitung und -bearbeitung des geplanten Projekts: Dr. Tanja Mühling (Tel. 0951/96525-23)